Verbandsgemeinde
Amtliche Bekanntmachung
Die nachfolgende Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Neustadt an der Weinstraße und der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) wird hiermit gemäß § 12 Abs. 5 S. 2 KomZG veröffentlicht. Die Vereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die kommunalen Beteiligten wirksam. Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Neustadt an der Weinstraße , vertreten durch den Oberbürgermeister Marc Weigel, Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße und der …